Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt", heißt es in einem gemeinsamen Aufruf. "Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren." Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: "Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des 'Was und wieviel braucht ein Kind' auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde."

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: "Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Berechnung des Existenzminimums für Kinder in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen."

Dazu Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie:

"Am internationalen Kindertag brauchen Kinder keine Sonntagsreden, sondern faire Chancen unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern. Deshalb muss die Kindergrundsicherung jetzt kommen. Sie ist ein zentrales sozialpolitisches Versprechen der Ampel. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Sein Existenzminimum ist nicht gesichert. Deshalb reicht es nicht aus, Leistungen schlanker und unbürokratischer zu gewähren, so wichtig das auch ist. Das Existenzminimum selbst muss sauber und realistisch ermittelt werden. So reichen die bisherigen Ansätze bei der Ernährung nicht einmal aus, um den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu folgen. Zuständig für die Ermittlung des Existenzminimums ist das Bundesarbeitsministerium. Es muss diese Verantwortung engagiert und kritisch wahrnehmen. Der sozialpolitische Erfolg der Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob Kinder tatsächlich aus der Armut geholt werden oder das Thema Höhe der Existenzsicherung einfach ausgesessen wird."

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