Verbindungsstelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe im Saarland warnt vor Versorgungslücken

Morgen will die Bundesregierung das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) in erster Lesung in den Bundestag einbringen. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft treten, gefährdet das die ambulante pflegerische Versorgung.

Heike Johann, Referentin für Pflege bei der Verbindungsstelle Saarland

Die saarländische Verbindungsstelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Teil der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) warnt: Falls die im Gesetzentwurf beschriebenen Reformvorschläge tatsächlich umgesetzt und die tarifliche Refinanzierung von Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der ambulanten Pflege gestrichen werden, hätte das aus Sicht der Träger weitreichende negative Folgen: sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Fachkräftegewinnung und die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen.

Vorgesehen ist, Leistungen aus dem SGB V, also alle ärztlich verordneten Leistungen in der ambulanten Pflege wie etwa Wundversorgung, Kompressionsverbände oder Blutzucker messen, nicht mehr tariflich zu refinanzieren. „Pflege muss zukunftsfähig gemacht werden – die Finanzierung darf nicht an der falschen Stelle beschnitten werden. Wenn tarifliche Löhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, entstehen für Pflegedienste ungedeckte Kosten. Das bedroht ihre Existenz und verschärft die ohnehin schon bestehenden Versorgungslücken“, sagt Heike Johann, Referentin für Pflege in der Verbindungsstelle Saarland.

Fachkräfte wandern ab

Mitunter geraten Einrichtungen dann in einen Wettbewerb zulasten guter Arbeitsbedingungen. Fachkräfte könnten aus der ambulanten Versorgung in besser abgesicherte Bereiche – etwa in die stationäre Pflege oder den Kliniksektor – abwandern.

Leistungen werden eingestellt

Zudem gerieten ohne die tarifliche Refinanzierung die wirtschaftlichen Grundlagen ambulanter Dienste unter Druck. Die Folge: Einrichtungen müssten Leistungen einschränken oder ganz einstellen. Auch für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen hätten die geplanten Änderungen unmittelbare Konsequenzen. Wenn ambulante Versorgungsangebote vor Ort ausgedünnt werden, kommt es zu Versorgungslücken. Betroffene könnten dann verstärkt Arztpraxen und Krankenhäuser aufsuchen.

Vertrauen verspielt

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht die politische Verlässlichkeit infrage gestellt. Die tarifliche Bezahlung in der Pflege – auch in der ambulanten Versorgung – wurde über Jahre hinweg politisch unterstützt. „Dieses Prinzip jetzt aus kurzfristigen Kostengründen zu relativieren, untergräbt Vertrauen – bei Trägern, Beschäftigten und nicht zuletzt bei den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind“, so Elke Hammer‑Kunze, Vorsitzende des Arbeitsausschusses Pflege, Gesundheit und Alter.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert, an der tariflichen Refinanzierung festzuhalten. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV‑Finanzen darf nicht zu Lasten der Beschäftigten, der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit erfolgen.

Zum Hintergrund: Relevanz der ambulanten Pflege für das Saarland
Im Saarland sind mehr als 80.000 Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend. Davon werden 85,5 Prozent aller Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Neben der informellen Pflege (z.B. durch Angehörige) ist die professionelle ambulante Pflege ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Saarland.

Hinweis für die Medien

Gern stehen Ihnen unsere Trägereinrichtungen für weitergehende Recherchen und zur Berichterstattung zur Verfügung. Das Gesetz würde alle ambulanten Pflegedienste im Saarland betreffen, Träger berichten Ihnen gern von zu erwartenden Auswirkungen. Sprechen Sie uns bei Interesse bitte an.