und die Verantwortung zunehmend auf pflegende Angehörige sowie ehrenamtliche Strukturen verlagert.
Ambulante Pflegedienste sichern durch Beratung, Anleitung, Prävention und pflegefachliche Begleitung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und tragen dazu bei, Krankenhausaufenthalte und Heimaufnahmen zu vermeiden. Genau diese Strukturen geraten durch den Gesetzentwurf unter Druck.
Heike Johann, Geschäftsführerin der Ökumenischen Gesellschaft für ambulante Pflege im Saarland GmbH (OEGAP):
„Über 80.000 Menschen im Saarland sind pflegebedürftig, zeigt der kürzlich vorgestellte Pflegeinfrastrukturbericht der Landesregierung. Bei der Versorgung der über 85% von ihnen, die zu Hause betreut werden, spielen die rund 130 Pflegedienste im Land eine wichtige Rolle. Der vorliegende Referentenentwurf verlagert aber Verantwortung von professionellen Pflegeangeboten auf Angehörige und Ehrenamt. Damit werden ausgerechnet diejenigen Strukturen geschwächt, die die häusliche Versorgung stabilisieren und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Eine zukunftsfähige Pflegereform muss die ambulante Pflege stärken – nicht ihre fachlichen Aufgaben beschneiden, ihre Finanzierung verschlechtern und ihre wirtschaftliche Grundlage gefährden.“
Pflegefachlichkeit darf nicht ausgehöhlt werden
Mit der geplanten Einführung einer bei den Pflegekassen angesiedelten Pflegebegleitung sollen Beratungsleistungen und Schulungen der Angehörigen in der Häuslichkeit künftig außerhalb der ambulanten Pflegedienste organisiert werden. Damit würden den Pflegediensten wesentliche pflegefachliche Aufgaben entzogen.
Beratung, Anleitung und Edukation sind Kernbestandteile der Pflegeprofession. Werden diese Aufgaben ausgelagert, reduziert sich die ambulante Pflege auf reine Verrichtungsleistungen. Das schwächt die Attraktivität des Pflegeberufs und verschärft den Fachkräftemangel zusätzlich.
Neue Leistungsbudgets schaffen Intransparenz und finanzielle Risiken
Durch die Zusammenführung und Umverteilung bestehender und bisher separat finanzierter Leistungsansprüche entsteht eine Intransparenz hinsichtlich der Kalkulation der einzelnen Leistungsbudgets und der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Leistungsbudgets.
Es besteht die Gefahr, dass Betroffene trotz unveränderter Gesamtbeträge weniger professionelle Leistungen in Anspruch nehmen können. Dies führt zu einer schleichenden Unterfinanzierung ambulanter Pflegedienste und gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit.
Sozialraumbudget schließt professionelle Unterstützung aus
Der bisherige Entlastungsbetrag soll für Pflegegrade 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget für ausschließlich ehrenamtliche und nachbarschaftliche Strukturen ersetzt werden. Ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Kurzzeitpflege würden so ausgeschlossen.
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 soll der Zugang zu diesem Budget gänzlich verwehrt bleiben.
Gerade professionelle Unterstützungsangebote stabilisieren häusliche Pflegesituationen frühzeitig und entlasten pflegende Angehörige wirksam. Werden diese Leistungen ausgeschlossen, gehen wichtige präventive Angebote verloren. Gleichzeitig entfällt für viele Dienste ein erheblicher Teil ihres Leistungsangebots mit entsprechenden Auswirkungen auf Beschäftigung und Versorgung.
Tariflöhne müssen vollständig refinanziert bleiben
Besonders kritisch ist die geplante Aussetzung der vollständigen Tarifanerkennung zu bewerten. Stattdessen sieht der Entwurf vor, die Übernahme von Lohnkosten durch die Pflegekassen künftig an der Entwicklung der Grundlohnsumme zu bemessen.
Gerade gemeinnützige Träger sichern heute die Versorgung auch in ländlichen Regionen und dort, wo Pflege wirtschaftlich kaum kostendeckend erbracht werden kann. Eine unsichere Refinanzierung gefährdet diese Strukturen unmittelbar und kann zu Angebotsabbau und Versorgungslücken führen.
Unsere Forderungen
Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden:
- Ambulante Pflegedienste müssen verbindlich in Beratung, Schulung und Pflegebegleitung eingebunden bleiben.
- Die Kalkulation der neuen Leistungsbudgets muss transparent und nachvollziehbar sein.
- Das Sozialraumbudget muss weiterhin auch für professionelle ambulante Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege genutzt werden können.
- Tariflöhne müssen weiterhin vollständig refinanziert werden.
