Abschiebehaft verletzt die Menschenwürde

Stellungnahme zur Erklärung der Diakonie in Rheinland-Pfalz, des Flüchtlingsrats und des Initiativausschusses für Migrationspolitik

In Rheinland-Pfalz wie auch andernorts in Deutschland sitzen afghanische Staatsangehörige seit Monaten in Abschiebungshaft – ohne konkrete Aussicht darauf, überhaupt abgeschoben werden zu können. Eine solche Inhaftierung ist unzulässig, sobald feststeht, dass eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate ohne Verschulden der betroffenen Person nicht möglich ist. Die Diakonie Saar unterstützt daher mit Nachdruck den Aufruf, der migrationspolitischen Relativierung von Menschen- und Freiheitsrechten mit den Mitteln und Argumenten des Rechtsstaates entschieden entgegenzutreten.

„Das absolute Folterverbot gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta verbietet unmissverständlich jegliche Abschiebung in Staaten, in denen Folter oder unmenschliche, erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht“, betont Stefan Gebhardt, Abteilungsleiter Offene Soziale Arbeit.

Daraus folgt unzweifelhaft: Niemand darf abgeschoben werden, wenn ihm in einem Zielstaat der Abschiebung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot gilt ausnahmslos – auch für Menschen, die in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Der Schutz der Menschenwürde gilt universell, für alle Menschen.

Sogenannte „Sicherheitszusagen“ der Taliban für Betroffene sind weder glaubwürdig noch verlässlich. Sie dienen lediglich dazu, ein repressives Regime zu stabilisieren, das die Menschenwürde – insbesondere von Frauen oder queeren Menschen und Andersdenkenden – systematisch verletzt. Eine solche Form der „Zusammenarbeit“ mit den Taliban verschärft die bereits katastrophale menschenrechtliche und humanitäre Lage in Afghanistan zusätzlich. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte im vergangenen Jahr klar: „Aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der prekären humanitären Situation in Afghanistan steht Artikel 3 EMRK etwaigen Abschiebungen regelmäßig entgegen.“ Ebenso untragbar ist eine überlange Abschiebehaft. Sie ist menschenrechtswidrig und unzulässig, wenn eine Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann – sofern die betroffene Person dies nicht selbst verschuldet hat. Auch diese Regelung gilt uneingeschränkt.

„Aus christlich-diakonischer Sicht ist die Würde jedes Menschen von Gott verliehen. Sie ist nicht verhandelbar und gilt für alle Personengruppen und Länder. Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass dieses hohe Gut in der tagesaktuellen politischen Auseinandersetzung relativierbar wird!“, so Pfarrer Matthias Ewelt. Er leitet die Verbindungsstelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe im Saarland.

Deshalb sollte es keine Abschiebungen nach Afghanistan, eine konsequente Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der BRD und ein Ende von Abschiebehaft unter menschenrechtswidrigen Bedingungen geben. Denn: Menschenrechte sind nicht verhandelbar – auch nicht in der Migrationspolitik!