Ambulante Wohn- und Betreuungshilfen für Menschen mit seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen
Ziel der ambulanten Hilfen ist es, Menschen mit einer Behinderung darin zu unterstützen, ihr Leben selbständig und eigenverantwortlich führen zu können. So soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Unsere Hilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.
Gesetzliche Grundlage sind die §§ 53 und 54 des Sozialgesetzbuches XII. Die ambulante Hilfe wird beim Landesamt für Soziales beantragt (bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie das möchten). Dort wird geprüft, ob und wie viel Hilfe Sie benötigen.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- bei der Gestaltung und Organisation des Alltags
- in Zeiten krankheitsbedingter und persönlicher Krisen
- beim Kontakt mit Ämtern und Behörden
- bei der Organisation des Haushaltes
- bei der Tagesstrukturierung
- in der Bewältigung von Konflikten
- bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen
- bei der beruflichen Orientierung
- bei der Entwicklung Ihrer Stärken und Begabungen.